Zweck – Rechtmäßigkeit und Abwägung der Interessen

Ohne Zweck ist keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig. Das ist der Kern der Datenschutz Grundverordnung. Der Verantwortliche einer Verarbeitung hat vor der Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit sicherzustellen, dass der Zweck der Verarbeitung festgelegt ist. Der Zweck muss Unionsrecht, wie auch nationalem Recht, entsprechen. Diese Grafik gibt einen Überblick zu den Themengebieten. In der untersten Ebene …

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Datenschutz ist mehr als Sicherheit

Warum weder Firewall noch ISO 27000 Datenschutz gewährleisten können Das Standard Datenschutz Modell(vgl.: SDM) spricht von sechs Schadens Szenarien. Diese leiten sich vor allem aus den Erwägungsgründen und in weiterer Folge aus der Datenschutz Grundverordnung(vgl.: DSGVO) ab. Bei der Betrachtung der sechs Szenarien muss sofort auffallen, dass diese thematisch weitreichender sind. Die Fragestellung aus dem …

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