Gegenstand eines Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Dienstleistungen durch den Auftragnehmer als vom Auftraggeber in seinem Unternehmen iSd Art 29 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“, DSGVO) beauftragter Datenschutzbeauftragter. Inhalt ist
Überwachung/ Aufsicht von
- Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern (die Erstellung ist vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen)
- Datenschutzmanagementsystemen (die Erstellung ist vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen)
- Dokumentation/ Verzeichnisliste (die Erstellung ist vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen)
Beratung betreffend
- Datenschutz Folgenabschätzung (nur bei Neuentwicklung, oder grundlegender Änderung notwendig)
- Verantwortlichen der Verarbeitung
- Auftragsverarbeiter
- Beschäftigte
- Erstellung einer Verzeichnisliste
Schulung/ Einweisung
- Einmalige Schulung/Einweisung für <Anzahl> Mitarbeiter des Auftraggebers iS der DSGVO im ersten Halbjahr nach Vertragsabschluss im Form eines Onlinekurses.[1] Alternativ Unterlagen für das Selbststudium.
- Jährliches Update der Mitarbeiter des Auftraggebers im Rahmen einer Online Schulung/ Unterlagen/ Einweisung.
- Neue Mitarbeiter des Auftraggebers erhalten deren Schulung iS der DSGVO im Rahmen des jährlichen Updates.
- Die personenbezogenen Daten ehemaliger Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem nach Maßgabe zu löschen. Diese ehemaligen Mitarbeiter sind vom Auftraggeber auch betreffend der für diese nach Ausscheiden weiterbestehenden Verschwiegenheitsverpflichtungen zu belehren.
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Im Sinne der Überschrift
Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber dem von Auftraggeber namhaft zumachenden Verantwortlichen
Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer betreffend des oben beschriebenen Leistungsumfangs ein monatliches Status Update und einen jährlichen, schriftlichen Review.
Der Beizug Dritter (Hilfspersonen, etc.) ist – soweit dies die Erfüllung des vorliegenden Vertrages erfordert – ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Auftraggeber zulässig.
[1] Video basierendes Training zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. Anschliessende Wissensabfrage und Auswertung, die als Nachweis gilt. Dauer etwa 80 Minuten und ist analog Vertragslaufzeit 12 Monate verfügbar.