Auch mehr als zwei Jahre nach in Kraft treten der Datenschutz Grundverordnung (vgl.: DSGVO) sind Webseiten, die zum Beispiel Google Dienste nutzen, in der Regel nicht DSGVO konform. Vor allem weil Google die Datenübertragung auf Basis des Privacy Shield Abkommen EU – US Privacy Shield vollzieht.
Dieses Abkommen ist am 16. Juli 2020 durch den europäischen Gerichtshof (vgl. EuGH) im Urteil C-311/18 für ungültig erklärt worden. Als Folge sind alle betroffenen Webseiten zum Beispiel nicht DSGVO konform. (Anm.: Es gibt noch die Standardvertragsklauseln, aber das ist eine andere Geschichte).
Das rechtliche Risiko, weil eine Vorschrift verletzt wird, ist aber nicht das einzige Risiko. Viel mehr Bedrohungspotential geht vor allem von dem Risiko des Reputationsverlustes aus. Dagegen hilft keine Versicherung. (Anm.: Stimmt nur bedingt – es gibt Versicherungen, die sich um die Wiederherstellung der Reputation bemühen, aber nur im Leistungsfall, also wenn etwas bereits passiert ist. Das ist aber genau der Fall der vermieden werden kann.) Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Unternehmens hängt von einer makellosen Reputation ab. Überleben und auch Wachstum sind nur dann möglich, wenn Reputation und Vertrauen bei bestehenden und neuen Kunden bestärkt werden kann.
Die Einhaltung der Rechte Betroffener, wie es die DSGVO fordert, gewährleistet einen umfassenden Schutz. Daten Betroffener sind nicht nur sicher während der Verarbeitung – durch technische und organisatorische Vorkehrungen (vgl.: TOMs) – sondern vor allem durch das Primat der Datensparsamkeit (vgl.: DSGVO Art 5 lit c) nur zeitlich begrenzt verfügbar. Personenbezogene Daten sind nur dann vorhanden, wenn sie ursächlich notwendig sind zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung. Werden sie nicht benötigt so sind sie zu löschen, wenn sie überhaupt vorhanden sein sollten. Das stellt auch eine Form der Effizienzsteigerung dar, wie sie die Lean Methode vorsieht.
Konkret heisst es Arbeitsabläufe an dem Zweck der Verarbeitung auszurichten. Der Zweck ist immer die Basis für die Kundenbziehung und dient der Erfüllung eines Kundenwunsches. Angestrebt wird die Steigungerung der Kundenzufriedenheit. Denken sie an die drei M (vgl.: muda, mura und muri) der Lean Methode – vor allem Muda! Abfallvermeidung ist der beste Schutz!
Das Vertrauen und die Akzeptanz von Kunden finden auch Eingang in die Reputation. Diese beiden Momente werden in der DSGVO durch die Gewährleistungsziele, Vertraulichkeit (vgl.: DSGVO Art 5 lit f) und Transparenz (vgl.: DSGVO Art lit a), vor allem bezweckt.
Datenschutz und Kundenvertrauen gehen Hand in Hand und können zu einem Wettbewerbsvorteil genutzt werden. Der Wettbewerbsvorteil wird erreicht durch Wertsteigerung für den Kunden und Effizienzsteigerung bei dem Ersteller der Leistung, oder des Produktes. Die Werkzeuge für Planung, Umsetzung, Kontrolle und Handeln liefert die DSGVO.
Sie möchten wissen, wie Sie mit einem besseren Datenschutz das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen und so Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können?
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