Wettbewerbsvorteil = Datenschutz + Kundenvertrauen
Auch mehr als zwei Jahre nach in Kraft treten der Datenschutz Grundverordnung (vgl.: DSGVO) sind Webseiten, die zum Beispiel Google Dienste nutzen, in der Regel nicht DSGVO konform. Vor allem weil Google die Datenübertragung auf Basis des Privacy Shield Abkommen EU – US Privacy Shield vollzieht. Dieses Abkommen ist am 16. Juli 2020 durch den …