Was Entscheidet jetzt wissen müssen
Einleitung
Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentraler Baustein für die Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten. Doch was passiert, wenn die Datenverantwortung nicht bei einem einzigen Unternehmen liegt, sondern geteilt wird? Gerade für österreichische Unternehmen birgt die „gemeinsame Verantwortlichkeit“ (Joint Controllership) spezifische Herausforderungen bei der Umsetzung dieses Auskunftsrechts. Dieser Artikel beleuchtet, wie wichtig eine klare Regelung ist und wie Sie die Anfragen Ihrer Betroffenen DSGVO-konform bearbeiten.
Was bedeutet gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership)?
Gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegen. Laut Art. 26 DSGVO müssen sie eine Vereinbarung treffen, in der ihre jeweiligen Aufgaben klar geregelt sind.

- Arbeiten Sie mit anderen Unternehmen zusammen, die gemeinsam Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegen?
- Gibt es klare Verträge, die die Rollen und Verantwortlichkeiten jedes Unternehmens definieren?
Auswirkungen auf das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO):
Wenn eine Person Auskunft über ihre Daten verlangt, die von gemeinsam Verantwortlichen verarbeitet werden, kann die Beantwortung komplex werden:
- Jeder Verantwortliche muss Auskunft über die Daten geben, die er selbst verarbeitet.
- Die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist essenziell und muss regeln, wie Betroffenenrechte gemeinsam erfüllt werden.

Praktische Handlungsanweisungen für österreichische Unternehmen:
- Identifizieren Sie gemeinsame Verarbeitungen: Analysieren Sie Ihre Prozesse auf Zusammenarbeit mit anderen Firmen.
- Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abschließen: Definieren Sie Rollen, Aufgabenverteilung und Informationsaustausch klar.
- Auskunftsersuchen bearbeiten: Legen Sie interne Ansprechpartner fest und sorgen Sie für schnelle Abstimmung.
- Bezug zur Datenschutzbehörde (DSB): Die DSB betont die Wichtigkeit klarer Vereinbarungen. Auch wenn es kein direktes Urteil zur Auskunftspflicht bei gemeinsamer Verantwortlichkeit gibt, ziehen sie alle Beteiligten zur Verantwortung.
Quellen:
- DSGVO Art. 15 (Recht auf Auskunft)
- DSGVO Art. 26 (Gemeinsame Verantwortlichkeit)
- Österreichische Datenschutzbehörde (DSB): https://dsb.gv.at/
- BVwG-Entscheidung vom 8.7.2024 (Az. W137 2278780-1) bezüglich Auskunftsanspruch und Grenzen. (Quelle: delege data)
- Leitlinien der DSB zu Pflichten von Verantwortlichen (z.B. bzgl. Informationspflichten). (Quelle: dsb.gv.at)
- EDPB Guidelines 07/2020 on the concepts of “controller”, “joint controller” and “processor”. (EDPB)
Fazit:
Gemeinsame Verantwortlichkeit erfordert eine klare Gestaltung von Prozessen und Vereinbarungen, um die Anforderungen der DSGVO, insbesondere das Auskunftsrecht, zu erfüllen und das Vertrauen der Betroffenen zu sichern.