Zweck – Rechtmäßigkeit und Abwägung der Interessen

Ohne Zweck ist keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig. Das ist der Kern der Datenschutz Grundverordnung. Der Verantwortliche einer Verarbeitung hat vor der Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit sicherzustellen, dass der Zweck der Verarbeitung festgelegt ist. Der Zweck muss Unionsrecht, wie auch nationalem Recht, entsprechen. Diese Grafik gibt einen Überblick zu den Themengebieten. In der untersten Ebene …

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